Zivilrechtliche Vollmacht
Wenn Sie uns beauftragen möchten oder wir von Ihnen eine Vollmacht gesondert anfordern, bitten wir, den Vordruck auszufüllen und unterzeichnet im Original an uns zurückzuleiten, damit wir unsere Bevollmächtigung Dritten gegenüber nachweisen können.
Vollmacht für die Vertretung in Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
Bitte wählen Sie die jeweilige Kanzlei -Münster oder Pappenheim- aus, die Sie mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten und senden Sie uns die unterzeichnete Vollmacht zurück, z.B. damit wir für Sie Akteneinsicht erhalten, Zustellungen in Empfang nehmen können, etc.
Antragsformular zur nachträglichen Bewilligung von Beratungshilfe
Sie haben sich von uns beraten lassen, beim Amtsgericht keinen Berechtigungsschein erhalten und darauf hingewiesen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, die entstehenden Anwaltskosten zu tragen? Dann können Sie zeitnah nach der Beratung mit dem nachträglichen Antrag auf Beratungshilfe erreichen, dass Sie lediglich die Beratungshilfegebühr von 10,- € zahlen müssen, die Kosten im übrigen von der Staatskasse getragen werden.
Antragsformular zur Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse)
Wenn Sie voraussichtlich nicht in der Lage sind, die Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreits aus eigenen Mitteln zu bestreiten besteht u.U. Anspruch auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Wir bitten, das Formular -soweit möglich- auszufüllen und die Belege zusammenzustellen. Gerne sind wir Ihnen bei dem weiteren Ausfüllen des Formulars behilflich.