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Rechtsgebiete

Wir betreuen eine Vielzahl von Rechtsgebieten und können Ihnen in diesen kompetente Hilfe und ausgezeichnete Leistungen anbieten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Betätigungsfelder und jeweils eine kurze Beschreibung. Haben Sie Fragen zu diesen oder anderen Gebieten, dann sprechen Sie uns einfach an. Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie auf der Seite Kontakt.

Arbeitsrecht

Die Kanzlei in Münster von innenSie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Vielfach sind ausgesprochene Kündigungen nicht wirksam. Es wurden Formalitäten nicht gewahrt, ein rechtfertigender Kündigungsgrund besteht nicht, usw. Lassen Sie uns den Sachverhalt prüfen und -falls gewünscht- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte wahrzunehmen. Bitte bedenken Sie, dass eine Klage gegen die Kündigung grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden muss.
Der tatsächliche Inhalt eines Arbeitszeugnisses ist nicht immer leicht zu verstehen. Wir sind Ihnen gerne auch bei diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen behilflich.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers, Rechtsanwältin Ruschinzik, Rechtsanwältin Steinberg & Rechtsanwältin Wolske

Bank- und Kapitalmarktrecht

In allen denkbaren Bereichen der vertraglichen Beziehung zwischen einer Bank und dem Kunden, wie insbesondere dem allgemeinen Bankvertragsrecht, Anlageberatung und Vermögensverwaltung, Objekt- und Unternehmensfinanzierung, beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich in erster Linie Privatkunden und im Anlagen- und Kreditgeschäft tätige Einrichtungen und Unternehmen. Insbesondere im Bereich der geschlossenen Fonds und Fragen des Zweitmarkts können wir auf eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit verweisen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers

Bau- und Architektenrecht

Rechte und Pflichten im Bereich des Baurechts sind zwischen Bauherren und ausführenden Bau- und Handwerksfirmen immer wieder strittig. Wir empfehlen Bauherren, bereits vor einer Beauftragung anwaltlichen Rat einzuholen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden. Sie können sich so unter Umständen ein sehr teures „Lehrgeld“ ersparen. Es ist darauf hinzuweisen, dass leider der Bereich des Baurechts wegen der Vielzahl der auftretenden Rechtsstreitigkeiten in aller Regel nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nicht von einer Rechtsschutzversicherung getragen wird. Wir sind Ihnen gerne bei der Beurteilung behilflich, ob eine erbrachte Leistung im Bereich des Bau- und Architektenrechts in juristischer Hinsicht ordnungsgemäß oder mangelhaft ist und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf.

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Erbrecht

Wir geben Ihnen ausführlich Auskunft zu allen Themen des Erbrechts. Neben Fragen zur Testamentsgestaltung und Testamentsauslegung beraten wir hinsichtlich der Rechte als (Mit-)Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder im Falle eines Vermächtnisses, damit der „letzte Wille“ des Verstorbenen im rechtlich zulässigen Rahmen erfüllt wird. Nur in seltenen Fällen ist es rechtlich möglich, einen nach dem Gesetz Erbberechtigten das Erbe vollständig zu entziehen. Die Höhe des i.d.R. weiterhin zustehenden Pflichtteils gilt es aufzuklären, damit innerhalb der Frist der Ihnen zustehende Anspruch gegenüber dem Erben geltend gemacht werden kann.

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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Bei Beantwortung Ihrer Fragen z.B. im Bereich des Unterhaltsrechts, der Trennung und Scheidung sowie der jeweiligen rechtlichen Folgen sind wir Ihnen gerne behilflich. So klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie zu Ihrem Recht gelangen. Darüber hinaus ist im Rechtsgebiet des Familienrechts die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung, geregelt. Auch hier stehen wir gerne für Ihre rechtlichen Fragen zur Verfügung.

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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zählen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen unseres Wirtschaftslebens. Das Sonderrecht für Kaufleute im Handelsgesetzbuch (HGB) ist für viele Geschäfte zu beachten. Das HGB regelt auch die Rechte und Pflichten der Handelsvertreter. Konkurrenzschutz, Wettbewerbsverbote oder Ausgleichsansprüche werfen immer wieder rechtliche Fragestellungen auf, die zu klären sind. Gesellschaften aller Rechtsformen, ob GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG, müssen zahlreiche Rechtsvorschriften beachten. Von der Gründung über die Rechte der Gesellschafter bis zur Abwicklung ist vieles durch Gesetze und die einschlägige Rechtssprechung vorgegeben. Durch eine sinnvolle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und bei rechtskundiger Begleitung können viele spätere Probleme vermieden werden.

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Inkasso und Vollstreckung

Eine Vielzahl von Unternehmenskrisen wäre abzuwenden, wenn es gelingt, die noch nicht gezahlten Rechnungsbeträge einzuziehen. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass nach erfolgloser Mahnung ohne große Verzögerungen ein Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid o.ä.) geschaffen wird, um im Wege der Zwangsvollstreckung die nicht freiwillig gezahlten Beträge hereinzuholen. Die anfallenden Kosten sind in aller Regel –da sich der Schuldner in Verzug befindet- von diesem zusätzlich zu dem geschuldeten Rechnungsbetrag zu zahlen. Mit Konten- und Lohnpfändung sowie Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gelingt es in den meisten Fällen, die Forderung für den Anspruchsinhaber bezahlt zu erhalten. Je mehr Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners bekannt sind oder von uns ermittelt werden können, desto besser sind die Möglichkeiten einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung. Die Insolvenz eines Unternehmens, das Ihnen Geld schuldet, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie sich mit einer Quote von 1 - 5 % Ihrer Forderung abfinden müssten. Jedoch ist uns vor allem wichtig, dass in Ihrem Interesse ein für Sie wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird, so dass wir von wenig aussichtsreichen Maßnahmen auch abraten, bevor unnötige Kosten entstehen.

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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt den Verfahrensablauf für den Fall, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im Falle der Insolvenz einer juristischen Person kann bei Vorliegen der Voraussetzungen der Durchgriffshaftung der Vertreter unter Umständen eine wirtschaftlich sinnvollere Lösung gefunden werden, als wenn nur eine geringe Quote realisiert wird. Ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll sein kann, prüfen wir gerne in Ihrem Auftrag. Wenn eine Privatperson nicht in der Lage ist, die Verbindlichkeiten zu bedienen, kann oftmals die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ein letzter Ausweg sein, um nach Erteilung der Restschuldbefreiung einen „Neustart bei Null“ schaffen zu können. Oftmals sinnvoller ist aber ein außergerichtlicher Kompromiss mit den Gläubigern, den wir gerne in Ihrem Auftrag versuchen, für Sie auszuhandeln.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers & Rechtsanwältin Wolske

IT-Recht

Es gibt zahlreiche rechtliche Problemstellungen bei der Erstellung eines Online-Shops einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Impressum einer Homepage zu beachten. Vor vorschnellem „Abkupfern“ ist zu warnen. Aber auch wenn Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, sollten Sie zeitnah einen Anwalt konsultieren.
Bei weiteren zahlreichen Rechtsfragen aus dem Bereich des IT Rechts sind wir Ihnen gerne behilflich.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers & Rechtsanwältin Steinberg

Mediation

Die Mediation (lateinisch "Vermittlung") ist ein freiwilliges Verfahren mit dem Ziel, einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Durch Unterstützung einer dritten neutralen Person soll eine gemeinsamene Vereinbarung erzielt werden, die den Bedürfnissen und Interessen der Konfliktparteien entspricht. Ziel der Mediation ist also eine einvernehmliche Lösung eines Konfliktes – idealerweise durch einen wechselseitigen Austausch über Hintergründe eines Konfliktes und durch den Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung der Parteien. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren steht die Frage nach Verursachungsbeiträgen im Hintergrund.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwältin Ruschinzik

Medizinrecht

Medizinrecht umfasst neben der Arzthaftung auch die Rechtsfragen der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) sowie arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, aus dem allgemeinen Berufsrecht (Approbationsordnung, Berufsordnung) und zum rechtlichen Verhältnis zwischen Ärzten (ärztliches Gesellschaftsrecht, Recht der Praxisübertragung). Zum Medizinrecht kann auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden. Für Ihre allgemeinen und speziellen Fragen im Bereich des Medizinrechts stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers

Mietrecht

Ihre Mieter zahlen nicht die vereinbarte Miete, die Kaution, halten sich nicht an die geltende Hausordnung oder ähnliches? Wir können für Sie tätig werden und Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen. Nötigenfalls wird das Mietverhältnis durch Kündigung beendet und der/die Mieter nach erfolgreich durchgeführten Räumungsverfahren durch den Gerichtsvollzieher aus der Wohnung entfernt. Bei Mängeln der Wohnung ist ein Mieter allerdings berechtigt, die Miete zu kürzen. Es gibt eine Fülle von Rechtssprechung zu Mietminderungen und der geschuldeten Renovierung der Wohnung. Die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung bereitet mitunter erhebliche Schwierigkeiten. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts beraten wir Sie hinsichtlich der Ihnen zustehenden Ansprüche.

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Es kann leicht passieren... Einmal nicht aufgepasst und schon ist ein Foto und ein Bußgeldverfahren wegen zu schnellen Fahrens o.ä. in der Welt. Um zu prüfen, ob ein derartiger Vorwurf evtl. unberechtigt ist, kann Akteneinsicht und eine gerichtliche Überprüfung erfolgen. Vielfach sind Messungen angreifbar. Gerade im Hinblick auf die Verhängung eines Fahrverbots können oftmals zu Ihren Gunsten Änderungen des Bescheides erreicht werden. Zu beachten sind in jedem Fall die laufenden Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwältin Wolske, Rechtsanwältin Ruschinzik & Rechtsanwältin Steinberg

Sozialrecht

Das Sozialrecht beinhaltet zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien. Es unterteilt sich in die Bereiche Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung). Darüber hinaus werden Rechtsfragen bei Maßnahmen der sozialen Förderung, wie z.B. Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung von uns bearbeitet. Gerade auch in Fragen der Grundsicherung beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Ihnen zustehenden Ansprüche. Bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Eine Beratung und Wahrnehmung Ihrer Interessen ist bei Abgabe dieser Bescheinigung für lediglich 10 Euro möglich.

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Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechts vertreten wir Ihre Interessen z.B. bei der Abwehr von Forderungen der Finanzverwaltung in Einspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater eng zusammen, um so ein für Sie möglichst positives Ergebnis zu erreichen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen auch gerne einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Ruschinzik

Strafrecht

Ihnen wird die Begehung einer Straftat vorgeworfen? Bevor Sie Angaben machen, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, u.a. damit zunächst der Vorwurf geprüft und für Sie Akteneinsicht genommen werden kann. Eine Anklage kann so unter Umständen bereits im Vorverfahren verhindert werden. Evtl. aber wurden Sie betrogen, da Ihr Vertragspartner zum Zeitpunkt einer Bestellung bei Ihnen schon nicht in der Lage war, die Rechnung zu bezahlen. Wir prüfen derartige Sachverhalte und erstatten gegebenenfalls in Ihrem Auftrag Strafanzeige. Wenn Sie verletzt wurden und umfassend über den Verlauf des Strafverfahrens gegen den/die Täter unterrichtet sein möchten, kann es sinnvoll sein, Sie durch Verfolgung einer Nebenklage an dem Prozess zu beteiligen, damit so Ihren Interessen Rechnung getragen werden kann.

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Transport- und Speditionsrecht

Das Transport- und Speditionsrecht umfasst insbesondere die folgenden Teilbereiche: Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen Recht des (multimodalen) nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene Recht des Gefahrguttransports einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften Speditionsversicherungsrecht Die Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich des Transport- und Speditionsrechts werden von uns zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen beachtet und genutzt.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers

Urheberrecht

Das Urheberrecht regelt den Schutz „geistigen Eigentums“ in ideeller und materieller Hinsicht. Urheberrechtsverletzungen werden gerade in Zeiten des Internets und der schnellen (vielfach unzulässigen) Verbreitung von Informationen und Daten zum Massenphänomen. Mit der Zusendung einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhalten viele erstmals Kenntnis davon, welche gravierenden Auswirkungen der möglicherweise von dem jeweiligen Telefonanschluss begangene Urheberrechtsverstoß haben kann. Die von den abmahnenden Rechtsanwälten vorgefertigte Unterlassungserklärung ist vielfach viel zu weitgehend, die angesetzten Kosten zumeist überhöht, so dass es ratsam ist, nach Erhalt einer Abmahnung noch innerhalb der gesetzten Frist anwaltlichen Rat einzuholen. Reagiert man nicht auf die versandte Abmahnung, riskiert man ein u.U. sehr kostspieliges Verfahren. Aber auch wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre gute Geschäftsidee, Ihre Leistungen o.ä. „abgekupfert“ werden, sind wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Abwehr von Ansprüchen behilflich.

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Verkehrsrecht

Als Unfallbeteiligter ist dem Einzelnen in der Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und insbesondere der professionellen gegnerischen Versicherung nicht klar, welche Ansprüche ihm zustehen. Häufig wird von Unfallopfern in Unkenntnis auf bares Geld verzichtet. Wir helfen Ihnen in der Auseinandersetzung mit Unfallbeteiligten, Versicherungen, dem Gericht und verhelfen Ihnen so zu Ihrem Recht.

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Versicherungs- und Haftpflichtrecht

Es sind eine Vielzahl von möglichen Haftungsfragen in nahezu jeder Konstellation denkbar. Beispielsweise ist an die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (Beseitigung von Eisglätte) zu denken. Außergerichtlich und gerichtlich vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen gesetzlicher und/oder vertraglicher Art. Selbstverständlich prüfen und bearbeiten wir zugleich etwaige Regressansprüche gegen Dritte.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers

Vertragsrecht

Eine Unterschrift unter einer Vereinbarung kann lukrativ oder aber das genaue Gegenteil sein. Die rechtlichen Wirkungen eines beabsichtigten Vertragsverhältnisses sind oftmals nicht gleich einfach zu überschauen, so dass eine fachkundige Prüfung bei jedem Vertrag, der von einigermaßen wichtiger Bedeutung ist, anzuraten ist. Häufig können sich auch Uneinigkeiten über den vereinbarten Inhalt eines Vertrages ergeben, die der juristischen Auslegung unter Beachtung der gültigen Rechtssprechung bedürfen. Wir helfen teure Fehler zu vermeiden und klare Vereinbarungen zu entwickeln, die Ihnen die benötigte Rechtssicherheit für Ihr Vertragsverhältnis geben.

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Verwaltungsrecht

Im Bereich Verwaltungsrecht behandeln wir unter anderem Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts, des Abgabenrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Umweltrechts und des öffentlichen Dienstrechts. Haben Sie den Erlass eines Bescheides beantragt, der Ihnen verwehrt wird oder aber ist gegen Sie ein Sie belastender Bescheid ergangen, werden wir tätig, um Ihre rechtlichen Interessen gegenüber der Behörde zu vertreten. Da verwaltungsgerichtliche Verfahren oftmals sehr langwierig sind, nutzen wir, so die Möglichkeit besteht, einstweiligen Rechtsschutz für Sie zu erlangen.

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Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Recht)

Wir beantworten Ihre Fragen z.B. in Zusammenhang mit der Hausgeldabrechnung, Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, etc. Bitte beachten Sie, dass eine Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft durch einen Eigentümer nur innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung möglich ist, nach Ablauf der Frist unter Umständen Schwierigkeiten bestehen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Auch wenn Zahlungen säumiger Eigentümer ausstehen, sind wir der Gemeinschaft und dem Verwalter gerne behilflich.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ewers & Rechtsanwältin Steinberg

Wettbewerbsrecht

Ein Mitbewerber agiert mit unlauteren Mitteln? Er bedient sich z.B. unzulässiger Werbung, macht Ihr Produkt schlecht oder nutzt den guten Ruf Ihres Produkts für seine Zwecke aus? Unter anderem kann der Mitbewerber in solchen Fällen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Im einstweiligen Rechtsschutz erhalten Sie schnell Abhilfe, um das rechtswidrige Verhalten Ihres Mitbewerbers zügig zu beenden.

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